Arnsberg. Die Gewerbeordnung der Stadt Arnsberg weist darauf hin, dass aus dem gesamten Kreisgebiet Beschwerden aus der Bevölkerung eintreffen, wonach durch Werbung ein angeblich in Arnsberg ansässiger Familienbetrieb günstige Teppichreinigung und Teppichreparaturen anbiete.

Bei bisherigen Kontaktaufnahmen wurde beim Kunden die Ware durch Mitglieder des Familienbetriebes besichtigt und laut Hinweisgeber ein Preis von wenigen hundert Euro vereinbart. Später wurden bei Rückgabe des Teppichs entgegen der ursprünglichen Vereinbarung mehrere tausend Euro verlangt. In einigen Fällen hatten sie Erfolg mit dieser Vorgehensweise.
Die Stadt weist darauf hin, dass es sich bei besagter Arnsberger Anschrift lediglich um eine Scheinadresse handelt. Es soll augenscheinlich damit vorgespiegelt werden, dass es sich um ein vertrauenswürdiges ortansässiges Unternehmen mit fester hiesiger Betriebsadresse handelt. Bei Beschwerden wurde bislang dann festgestellt, dass niemand erreichbar ist. Die Stadt hat wegen der Vorkommnisse ein Gewerbeverbotsverfahren eingeleitet.

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