Der Wahlvorstand kümmert sich um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal. Er prüft die Wahlberechtigung, händigt die Stimmzettel aus, zählt abends alle abgegebenen Stimmen und stellt letztlich das Wahlergebnis fest.
Der Wahlvorstand trifft sich am Wahltag um 7.30 Uhr, richtet das Wahllokal ein und bespricht den Dienstplan. Um 18:00 Uhr beginnt das Auszählen der Stimmen durch den gesamten Wahlvorstand und endet erfahrungsgemäß gegen 20:00 Uhr.
Mitglied eines Wahlvorstands kann jede Bürgerin bzw. jeder Bürger werden, der bzw. die mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Besondere Kenntnisse zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind nicht erforderlich.
Bei der Arbeit im Wahlvorstand handelt es sich um ein Ehrenamt. Jedes Mitglied eines Wahlvorstandes erhält jedoch ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.
Neben den Wahlvorständen in den Wahllokalen werden auch sogenannte Briefwahlvorstände eingerichtet. Deren Aufgabe ist es, die per Brief eingegangenen Stimmen auszuzählen. Die Auszählung dieser Stimmen erfolgt zentral. Dieser Wahlvorstand trifft sich am Wahltag um 16:00 Uhr.
Alle Wahlhelfer werden nach Möglichkeit wohnungsnah eingesetzt.
Interessentinnen und Interessenten, die einmal im Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand mitarbeiten möchten, können sich unter Angabe der persönlichen Daten unter der Telefonnummer 02932 201-0 oder 115 melden oder sich online (www.arnsberg.de) als Wahlhelfer anmelden.