Niedriger Wasserstand in einem Bachbett mit Hinweisgrafik zum Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Hochsauerlandkreis wegen anhaltender Trockenheit.

Hochsauerlandkreis. Der Hochsauerlandkreis hat am Dienstag, 14. Juli 2026, eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im gesamten Kreisgebiet untersagt. Die Verfügung der Unteren Wasserbehörde tritt am 15. Juli 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Oktober 2026.

Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit, durch die die Gewässer im Hochsauerlandkreis sehr niedrige Wasserstände aufweisen. Auch die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Lage nicht entschärft.

Das Verbot gilt für Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Es ist damit nicht nur untersagt, größere Wassermengen etwa mit fahrbaren Behältnissen zu entnehmen, sondern auch kleinere Mengen zur Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen vom Verbot sind das Tränken von Vieh über an den Gewässern angeordneten Viehtränken sowie das Schöpfen mit Handgefäßen.

Das Verbot gilt nicht für bereits zugelassene Benutzungen wie Erlaubnisse, Bewilligungen oder alte Rechte. Für diese gelten die im jeweiligen Bescheid festgelegten Einschränkungen beziehungsweise Verbote bei niedrigen Abflüssen oder Wasserständen. Sollte darüber hinaus eine Einschränkung von Befugnissen und Rechten erforderlich werden, ergeht eine gesonderte Anordnung durch die zuständige Behörde.

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