Arnsberg. Bei der Gewerbeordnung der Stadtverwaltung sind wiederholt Anzeigen aus der Bevölkerung eingegangen, wonach sehr freundlich auftretende Handwerker bei vornehmlich älteren Hausbesitzern an der Haustür kleinere Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten am und im Haus zur sofortigen Erledigung vermeintlich günstig anbieten.

Sofern man auf dieses Angebot eingeht, kommt das dicke Ende in der dann erfolgten auf einem Zettel handschriftlich verfassten Abrechung, die keine Angaben zum Umfang der erbrachten Leistungen enthält. In den bekannten Fällen wurden Wucherbeträge zwischen 2.000 Euro und 5.000 Euro für nur wenige Handwerksstunden zur sofortigen Bezahlung in bar gefordert, wobei noch nicht einmal die Mehrwertsteuer ausgewiesen und die Leistung auch nicht von einem Fachbetrieb erbracht wurde.

Nachdem Einwände gegen die Höhe der Abrechnung erhoben wurden, wurden diese schroff zurückgewiesen und mit Vehemenz und erheblichen Nachdruck die Bezahlung verlangt, die dann eingeschüchtert bezahlt wurde.

Die Stadtverwaltung warnt davor, übereilt auf solche Angebote einzugehen. Stattdessen sollte man sich ein schriftliches Angebot mit detaillierten Angaben und Preisen geben lassen und dieses Angebot in Ruhe überprüfen. Keinesfalls sollte man sich unter Druck setzen lassen. Nicht vereinbarte und vermeintlich überhöhte Abrechnungen sollte man vor Bezahlung durch Fachleute überprüfen lassen.

Betroffene können sich mit vorhandenen Unterlagen an die Stadtverwaltung, Kundencenter Wirtschaft -Gewerbeangelegenheiten-, Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg, per E-Mail [email protected] oder per Fax 02932 201-2220 wenden, damit hiergegen weitergehend ermittelt werden kann. Unabhängig kann man beim Auftraggeber zu unrecht gezahlte Leistungen, am Besten mit Hilfe und Rat eines Anwaltes der Verbraucherzentrale, zurückfordern.

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