Montag fielen der Polizei auf der Bahnhofstraße und Am Hüttengraben zwei Motorroller auf, die augenscheinlich zu schnell unterwegs waren. Bei der Kontrolle bestätigten sich die ersten Eindrücke.
Fahrproben ergaben Geschwindigkeiten von 52 und 72 km/h. Die 15 und 16 Jahre alten Fahrer räumten ein, ihr Fahrzeuge frisiert zu haben, um schneller fahren zu können. Dadurch erloschen die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz der Motorroller. Zudem besaßen beide Jugendlichen nicht die durch die Leistungssteigerungen erforderlich gewordenen Führerscheine und wurden deswegen wegen des Fahrens ohne Führerschein angezeigt.
Die Polizei warnt immer wieder vor solchen unerlaubten Leistungssteigerungen. Unter Jugendlichen gilt es meist als Kavaliersdelikt, ein Mofa oder einen Motorroller zu „frisieren“. Tatsächlich ist fahren mit in der Leistung gesteigerten Zweirädern zum einen strafbar, zum anderen auch noch höchst gefährlich.
So gilt das Bewegen eines solchen Fahrzeugs als Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Im Extremfall kann eine Freiheitsstrafe die Folge sein. Durch die technischen Eingriffe verfallen zudem Gewährleistungsansprüche; außerdem erlischt die Betriebserlaubnis für das Mofa oder den Roller.
Hinzu kommt, dass die Fahrzeuge meist nicht auf hohe Geschwindigkeiten ausgelegt sind, vor allem die Bremstechnik den Belastungen nicht gewachsen ist. Bei Rollern ist aufgrund der kleinen Räder die Gefahr der Instabilität bei hohen Geschwindigkeiten besonders groß. So ist das mögliche höhere Tempo allein schon ein zusätzlicher Risikofaktor für die Fahrer. Hinzu kommt, dass die Fahrwerksteile einer wesentlich höheren Belastung ausgesetzt werden, als der Hersteller kalkuliert hat. Laut Experten kann es zu schweren Unfällen wegen der zu schwachen Bremsen kommen, auch die Vorderradgabel kann während der Fahrt brechen.