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Arnsberg. Im Rahmen des Konjunkturpaketes II des Bundes ist die Einführung eines „Schulstarterpaketes“ beschlossen worden. Familien mit geringem Einkommen erhalten im August jeden Jahres 100 Euro ausgezahlt. Diese zusätzliche Geldleistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung der Schüler, z.B. für Schulranzen, Sportbekleidung oder Schulmaterialien. Anspruch auf das „Schulstarterpaket“ haben Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Voraussetzung ist, dass sie selbst oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 01. August Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeit (Hartz IV) hat. Sie Auszahlung erfolgt ohne Antrag mit dem Arbeitslosengeld II für den Monat August. Das „Schulstarterpaket“ wird außerdem für Kinder gezahlt, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung über die Familienkassen zusammen mit dem Kinderzuschlag.

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