Arnsberg.

Die in dem Artikel „Sauer über Knöllchen“ [WP/WR-Artikel „Sauer über Knöllchen“ vom 29. Juni 2010] angesprochenen Vorwürfe gegenüber der Stadt Arnsberg entbehren jeglicher Grundlage.

Die Stadt Arnsberg hat eine Verkehrssicherungspflicht. Wenn sich Anwohner über Zuwiderhandlungen der Straßenverkehrsordnung beschweren, hat die Ordnungsbehörde der Stadt die Pflicht, dem nachzugehen. Dies war hier der Fall, so dass die Stadt eben nicht „die Parkplatznot finanziell ausnutzt“, wie es im Zeitungsartikel vorgeworfen wurde.

In der Umgebung befinden sich ein Seniorenwohnheim und ein Kindergarten. Hier müssen Laufwege freigehalten werden, damit  insbesondere Kinder und Gehbehinderte mit Gehhilfe ungefährdet sind und nicht auf die Fahrbahn gezwungen werden, um ihr Ziel zu erreichen.  

Die Ordnungskräfte haben zunächst in der 24. KW kulant „rote Zettel“ an die falsch parkenden PKW geheftet. Darauf wurde auf ihr Falschparken hingewiesen, ohne es zu ahnden.  Erst in der 25. KW wurde gebührenpflichtig verwarnt:  15,00 Euro für Gehwegparken ohne Behinderung  und  25,00 Euro für Gehwegparken mit Behinderung.

Im gesamten Juni sind im dortigen Bereich nur  sieben Verwarnungen wegen  Gehwegparken an die Bußgeldstelle weitergegeben worden. 13 weitere Verwarnungen wurden für andere Verstöße wie Nichtbeachtung  des Halteverbotes im oberen Teil  des Ginsterweges oder wegen Parkens links von der Fahrbahnbegrenzung („entgegen der Fahrtrichtung“), weniger als 15m vor einer Bushaltestelle, ausgesprochen.

Wie eine Person wie im Artikel angesprochen innerhalb von zehn Tagen auf 500€ Bußgeld kommen kann, ist den Mitarbeitern der Stadtverwaltung ein Rätsel.

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