Arnsberg. Das im Juni dieses Jahres freigegebene Teilstück des RuhrtalRadweges zwischen Niedereimer, Bruchhausen und Hüsten ist gemäß der Straßenverkehrsordnung als Fahrradstraße ausgeschildert worden.
Es ist im Stadtgebiet bereits die sechste Straße mit dieser Anordnung. Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo das Fahrrad überwiegendes Verkehrsmittel ist bzw. um den Radverkehr zu fördern. Fahrräder sind hier die einzigen erlaubten Fahrzeuge.
Andere Fahrzeuge können über eine Zusatzbeschilderung ausnahmsweise zugelassen werden – z.B. Anlieger frei, Kfz frei oder wie bei diesem Teilstück Landwirtschaftlicher Verkehr. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30km/h.
Radfahrer dürfen nebeneinander fahren und sind gegenüber anderen Fahrzeugen bevorrechtigt. Wichtig ist insbesondere die Aussage, dass auch Fußgängerverkehr in Fahrradstraßen erlaubt ist. Wenn ein Gehweg vorhanden ist, muss dieser benutzt werden.

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