Das Nichttragen der vorgeschriebenen Schutzhelme wurden einer 15-jährigen Arnsbergerin und deren Sozia zum Verhängnis. Die beiden waren mit einem Kleinkraftrad im Bereich Neheim unterwegs und fielen dabei einer Polizeistreife auf. Dabei wurde festgestellt, dass die Fahrerin nicht im Besitz des erforderlichen Führerscheins ist. Gegen sie und ihren Vater als Halter des Fahrzeugs wurden Strafanzeigen wegen Fahrens bzw. wegen Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt.

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