Als sich am Donnerstag um 06:15 Uhr zwei Radfahrerinnen auf dem Holzener Weg in Hüsten begegneten, kollidierten beide miteinander.
Eine 37jährige Arnsbergerin fuhr mit ihrem Rad auf dem in ihre Richtung gesehen linken Gehweg in Richtung Kleinbahnstraße. Genau entgegengesetzt auf dem gleichen Gehweg, also in ihrer Richtung auf der rechten Seite, war eine 42jährige Radfahrerin, ebenfalls aus Arnsberg unterwegs.
Bei dem Zusammenstoß stürzte die 42-Jährige zu Boden. Dabei zog sie sich Kopfverletzungen zu. Die Frau musste mit einem Rettungswagen in ein Krakenhaus gebracht werden, wo sie stationär aufgenommen wurde. Die jüngere Frau stürzte nicht und wurde auch nicht verletzt.
Beide Frauen trugen keinen Fahrradhelm. Es besteht hierzu in Deutschland zwar keine Pflicht, allerdings tragen Fahrradhelme maßgeblich dazu bei, unfallbedingte Verletzungen zu minimieren. Die Benutzung von Gehwegen ist ausschließlich Kindern bis zu einem Alter von 10 Jahren vorbehalten. Kinder bis 8 Jahre müssen den Gehweg benutzen. Im Alter von 9 oder 10 Jahren kann der Gehweg in Anspruch genommen werden. Personen, die älter als 10 Jahre sind, sind gehalten, die Fahrbahn zu benutzen, soweit kein Fahrradweg vorhanden ist.