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Am Mittwoch um 19:40 Uhr kam es in Neheim in der Graf-Gottfried-Straße zu einem Verkehrsunfall. Ein 35jähriger Arnsberger war dort auf den vor ihm befindlichen Pkw eines 27jährigen Mannes aus Wickede aufgefahren. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 2.000,- Euro. Bei der Unfallaufnahme fiel den eingesetzten Polizeibeamten dann auf, dass die Siegel an den Kennzeichen des Unfallverursachers entfernt worden waren. Eine nähere Überprüfung ergab, dass für das Kraftfahrzeug kein Versicherungsschutz mehr besteht. Gegen den Fahrer, der auch Halter des Autos ist, wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt eingeleitet.
Bereits am Mittwochmorgen gegen 10:45 Uhr fiel ein weiterer Autofahrer in Neheim auf. In der Straße im Ohl wurde durch eine Streife ein 48jähriger Mann mit seinem Pkw angehalten. Dieser war ohne amtliche Kennzeichen an seinem Auto unterwegs. Bei der Kontrolle stellte sich schnell heraus, dass der Wagen nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Auch hier wurde eine entsprechende Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie das Kraftfahrzeugsteuergesetz durch die kontrollierenden Beamten vorgelegt.
Die Autofahrer müssen jetzt erst einmal auf die Nutzung ihrer Autos verzichten. Beiden wurde die Weiterfahrt mit den nicht versicherten beziehungsweise nicht zugelassenen Autos untersagt.

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