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Am Donnerstag um 07:10 Uhr wurde in Hüsten ein 41jähriger Fußgänger bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt. Der Arnsberger überquerte gerade die Gewerkschaftsstraße, als er von einem Pkw erfasst wurde.
Der 57jährige Fahrer dieses Autos hatte die Gewerkschaftsstraße, bei der es sich in dem Abschnitt zwischen der Hüttenstraße und der Bahnhofstraße um eine Einbahnstraße handelt, verbotswidrig entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren. Da der Fußgänger nicht mit Fahrzeugverkehr in dieser Richtung gerechnet hatte, hatte er nicht auf den Pkw des 57-Jährigen geachtet.
Durch die dunkle Kleidung des Verletzten sah der Autofahrer den Mann zu spät und konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen. Nach einer Erstversorgung in einem Rettungswagen konnte der Fußgänger mit leichten Verletzungen nach Hause entlassen werden.

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