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Auch für Radfahrer gilt im öffentlichen Straßenverkehr eine Alkoholgrenze. Dies musste am Montag um kurz vor Mitternacht ein 30-jähriger Arnsberger erfahren. Der Mann kam einer Streife auf der Hüstener Straße entgegen. Er fuhr ohne Licht, mitten auf der Straße und in großen Schlangenlinien. Als der Radfahrer angehalten wurde, schwanke er stark und sprach alkoholtypisch verwaschend und undeutlich. Ein Alko-Vortest ergab einen Wert von über 2 Promille. Eine Blutprobe wurde entnommen, die jetzt untersucht wird, um den genauen Blutalkoholwert zu ermitteln.

Der Gesetzgeber hat den Grenzwert im Vergleich zu Kraftfahrern für Fahrradfahrer mit 1,6 Promille festgesetzt. Diese Grenze scheint aber, wie in diesem Fall deutlich wird, dringend erforderlich zu sein, um schwere und schwerste Unfälle zu verhindern. Im übrigen kann ein Alkoholverstoß mit dem Fahrrad auch Auswirkungen auf den Führerschein.

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