Der Stadtrat hat gestern in einer außerordentlichen Sitzung einstimmig das verpflichtende Ehrenamt beschlossen. Jeder erwachsene Arnsberger Bürger ist ab dem 01.08.2014 damit verpflichtet, mindestens 5 Stunden die Monat ehrenamtlich zu arbeiten. Die gesetzliche Grundlage dazu bietet §82 des Verwaltungsverfahrengesetzes in Verbindung mit der durch gesterigen Ratsbeschluss geänderten Satzung der Stadt Arnsberg. Dadurch erhoffen sich die Stadtratsmitglieder neben der Bindung an die Stadt auch erhebliche Einsparungen. Der Kämmerer der Stadt Arnsberg Peter Bannes rechnet durch die Neuregelung sogar damit, dass sich die zur Zeit im Haushaltssicherungskonzept befindende Stadt Arnsberg, spätestens zum 01.01.2016 „schwarze Zahlen“ schreibt. So könnten beispielsweise durch die Einrichtung eines Fahrdienstes, der Schulbusverkehr eingestellt werden. Außerdem könnten so die kostenintensiven Straßenreinigungs- und Streumaschinen eingespart werden, wenn diese Aufgaben Bürgerinnen und Bürger für bestimmte, ihnen zugeteilte Straßenzüge übernimmt.
Das Ehrenamt wird von der Stadtkämmerei auf die jeweiligen Bürgerinnen und Bürger verteilt. Bis Ende April erhalten alle Arnsbergerinnen und Arnsberger den für sie zugewiesene Ehrenamtspflicht. Dabei soll auf die Arbeitzeiten, das Alter und sonstige persönliche Gründe Rücksicht genommen werden. Der Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, ihre Angestellte für die Ausübung des Ehrenamtes freizustellen. Ausgenommen von der Ehrenamtspflicht sind Menschen, die auf Grund körperlicher Gebrechen und Behinderungen geistig oder körperlich nicht dazu in der Lage sind, diese auszuüben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt ist oder ein Schwerbehinderung von mindestens 50 % nachgewiesen werden kann.

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