Da der Verdacht des Fahrens unter Alkoholeinfluss vorlag, musste ein 41jähriger Pkw-Fahrer aus Neheim zur Blutprobe. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle unmittelbar an der Wohnanschrift des Fahrers, stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des Betroffenen fest. Der Führerschein des Autofahrers wurde beschlagnahmt.

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