Arnsberg. Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von unter 100g/km werden, nach Vorlage des Fahrzeugscheins, auch im Jahr 2015 von den Parkgebühren auf öffentlichen Wegen und Plätzen befreit. Bereits ausgestellte und bis zum vergangenen Jahr befristete Parkausweise behalten bis zum 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit und müssen nicht verlängert werden. Nach Ende des Testzeitraumes soll die Gebührenordnung dann den voraussichtlich 2015 in Kraft tretenden Regelungen des Elektromobilitätsgesetzes angepasst werden.

Der Rat der Stadt Arnsberg hatte die Regelung zur Gebührenbefreiung für emissionsarme Fahrzeuge (das sog. „Umweltparken“) zum Jahresende 2014 um ein Jahr verlängert.
Auskunft erteilt die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Arnsberg unter Telefon 02932 201-1414 oder E-Mail [email protected].

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