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Arnsberg. In diesen Tagen verschickt die Stadt Arnsberg über 30.000 Grundbesitzabgabenbescheide. Den Bescheiden liegen folgende Anlagen bei: Abrechnungsbescheid der Abfallentsorgungsgebühr für 2014 mit Vorauszahlungen für 2015 sowie die Kurzinformation über die aktuellen Abgaben 2015.
Die Stadtverwaltung weist hinsichtlich der Abfallentsorgungsgebühren darauf hin, dass für 2014 bis zum 30. Juni 2015 ein Antrag auf Ermäßigung der Grundgebühr für 120-Liter-Gefäße gestellt werden kann (sog. Billigkeitsregelung, siehe auch Kurzinformation).
Der Antrag kann durch den Grundstückseigentümer eingereicht werden, wenn 2014 das Grundstück nachweislich nur von einer oder zwei Personen bewohnt war und die Leerungsanzahl bei einer Person sechs Mal und bei zwei Personen zwölf Mal nicht überschritten wurde.
Anträge für das Jahr 2014 können beim Fachdienst Steuerwesen – auch telefonisch- sowie in allen Stadtbüros oder online über www.arnsberg.de/finanzen gestellt werden.
Rückfragen zu den Bescheiden selbst können im Fachdienst Steuerwesen, Rathausplatz 1, persönlich oder telefonisch (siehe Sachbearbeiter im Bescheid) während der Dienstzeiten erfolgen. Trotz der Einbindung aller Mitarbeiter im Fachdienst Steuerwesen in die Telefonhotline kann es zu Wartezeiten bzw. Nichterreichbarkeit kommen, wenn alle Mitarbeiter im Gespräch sind. Die Stadtverwaltung bittet diesbezüglich um Verständnis.
Fragen bzgl. Abfallgebühren/Leerungen können direkt an die Technischen Dienste (Telefonnummer siehe Müllanlage zum Grundbesitzabgabenbescheid) gerichtet werden.
Der Fachdienst Steuerwesen ist auch über die e-mail Adresse [email protected] und über die FAX-Nummer 02932 201 1864 zu erreichen.
 

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