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Arnsberg. Am kommenden Donnerstag, 23. Januar, findet um 17:30 Uhr im Zentrum für Begegnung und Engagement Das “E” eine Informationsveranstaltung zur Neuwahl des Integrationsrats statt. Diese Wahl ist für den 13. September 2020 terminiert.
Die Informationsveranstaltung soll dazu dienen, über den Ablauf der Wahl und die inhaltliche Arbeit des Integrationsrates zu informieren und geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für den neuen Integrationsrat zu gewinnen. Eine Vertreterin des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen wird anwesend sein und die wichtigen Aufgaben der Integrationsräte erläutern sowie Fragen hierzu beantworten. Eine Mitarbeiterin des Wahlbüros wird ebenfalls vor Ort sein und die Formalitäten zur Wahl darlegen.

Wer darf bei der Neuwahl des Integrationsrates wählen?

Wahlberechtigt ist, wer nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder als Kind ausländischer Eltern durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Wer kann gewählt werden?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Arnsberg, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Stadt Arnsberg ihre Hauptwohnung haben und sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten.

Anmeldungen für die Informationsveranstaltung sowie Rückfragen hierzu erfolgen bitte bei der Stadt Arnsberg, Fachdienst Zuwanderung|Integration, Sonja Essers, Telefon: 02932/2011075, E-Mail: [email protected]

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