Verwaltung erarbeitet Vorlage zur politischen Beschlussfassung
Arnsberg. Da im Zuge der fortschreitenden Ausbreitung des Corona-Virus ein bis zum 19. April 2020 geltendes Betretungsverbot für Eltern und Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen angeordnet wurde, hat die Stadt Arnsberg eine politische Beschlussvorlage zur Befreiung der Eltern von der Zahlungspflicht der Elternbeiträge erarbeitet. Die Vorlage sollte im heutigen Haupt- und Finanzausschuss durch die Politik beschlossen werden. Da der Ausschuss nun aber kurzfristig aufgrund des Infektionsrisikos abgesagt wurde, wird nun ein Dringlichkeitsbeschluss zum Thema vorbereitet.
Tenor der Vorlage: Bereits gezahlte Elternbeiträge und künftige Zahlungen sollen im Wege der Erstattung oder der Zahlungsaussetzung ersetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Verfahren zu prüfen und umzusetzen. Sollte zur Aussetzung der Zahlung keine geeignete Lösung gefunden werden, müssten die gezahlten Beiträge ggfs. rückerstattet werden.
Falls das festgelegte Betretungsverbot über den 19.04.2020 hinaus verlängert wird, wird die Verwaltung laut Vorlage dazu ermächtigt, weitere Beitragserstattungen oder Beitragsaussetzungen vorzunehmen. Die Befreiung gilt laut der Vorlage nicht, wenn Eltern eine Notfallbetreuung (z.B. für „Schlüsselpersonen“) in Anspruch nehmen. Das gleiche Verfahren findet analoge Anwendung für Eltern, die die Betreuungsangebote in den Offenen Ganztagsschulen (OGS) in Anspruch nehmen.
„Es ist wichtig, in dieser Zeit der Krise die Belastungen zu verteilen bzw. die Menschen in so schwierigen Zeiten soweit möglich zu entlasten. Ich bin auch sehr froh darüber, dass hierüber ein breiter politischer Konsens besteht. Arnsberg steht zusammen“, erklärt der Arnsberger Bürgermeister Ralf Paul Bittner zum Thema.
Zum Hintergrund: Mit Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ( MKFFI) vom 14.03.2020 ist für den Zeitraum von zunächst 16.03.2020 bis 19.04.2020 ein Betretungsverbort für Kinder und Eltern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) angeordnet worden. Angebote in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sind beitragspflichtig. Von den rd. 2.500 Kita-Plätzen sind durch die Anordnung des Betretungsverbotes rd. 100 Plätze für Kinder, deren Eltern in sogenannten „Schlüsselpositionen“ arbeiten, belegt. Für die nicht belegten Plätze sind nach der aktuellen Elternbeitragssatzung Beiträge zu zahlen, obwohl die Eltern keine Möglichkeit haben, diese Betreuungsangebote zu nutzen.
Der Zahlungsverpflichtung soll nun durch eine Ratsentscheidung für die Zeit, in der ein Betreuungsangebot nicht genutzt werden kann, abgeholfen werden.