Arnsberg. Bei einem Zusammenstoß mit einem E-Scooter ist am Freitag, 17. Juli 2026, eine elfjährige Fußgängerin in Arnsberg leicht verletzt worden. Der Unfall ereignete sich gegen 10:30 Uhr auf dem Gehweg der Hellefelder Straße.
Nach bisherigen Erkenntnissen war die Arnsbergerin gemeinsam mit ihrer Schwester auf dem Gehweg in Richtung Sunderner Straße unterwegs. Auf Höhe eines papierverarbeitenden Betriebs wollte ein 14-jähriger E-Scooter-Fahrer an den beiden Mädchen vorbeifahren und berührte dabei die Elfjährige. Sie stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu. Eine Behandlung durch den Rettungsdienst war nicht erforderlich.
Der 14-Jährige hielt nach dem Zusammenstoß an und half dem Mädchen auf. Kurze Zeit später übergab er dem Bruder des Mädchens seine Personalien, bevor er nach Hause fuhr. Die Polizei konnte ihn dort im Beisein seiner Erziehungsberechtigten antreffen.
Bei der Kontrolle des E-Scooters stellten die Beamten fest, dass kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen zum Unfall dauern an.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die geltenden Regeln für E-Scooter hin: E-Scooter dürfen grundsätzlich nicht auf Gehwegen gefahren werden. Erlaubt ist die Nutzung von Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Außerdem benötigen E-Scooter eine gültige Haftpflichtversicherung und ein entsprechendes Versicherungskennzeichen. Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, muss am Unfallort bleiben und die erforderlichen Feststellungen ermöglichen.

