POLIZEI-HSK: Neheim-Hüsten (ots) – Ein 22-jähriger Hüstener steht im Verdacht, zwischen 2005 und 2007 zahlreiche Verkehrsunfälle in Neheim-Hüsten provoziert zu haben. Wegen der absichtlich herbeigeführten Verkehrsunfälle läuft jetzt u.a. ein Ermittlungsverfahren wegen des Betrugs zum Nachteil von Versicherungen und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
Das Verkehrskommissariat in Hüsten kam dem 22-Jährigen auf die Schliche, nachdem sich die Verkehrsunfälle mit seiner Beteiligung häuften. Mittlerweile liegen dem Ermittler für manipulierte Verkehrsunfälle auch Zeugenaussagen vor, die den 22-Jährigen ebenfalls belasten.

Der Beamte wirft dem jungen Mann sechs absichtlich verursachte Verkehrsunfälle vor, die sich u.a. vor Fußgängerüberwegen ereigneten. Dort sorgten absichtliche Vollbremsungen für Auffahrunfälle, welche die vermeintlichen Unfallverursacher kaum verhindern konnten. Bei diesen Unfällen bediente sich der 22-Jährige nach jetzigem Erkenntnisstand eines noch unbekannten Mittäters, der wie verabredet auf den Überweg trat und wie geplant den 22-Jährigen zur Vollbremsung zwang.
Der Mittäter entfernte sich in beiden Fällen vom Unfallort und stand bei der Unfallaufnahme nicht als Unfallzeuge zur Verfügung.

Aber auch auf der Autobahn soll der Hüstener nicht davor zurückgeschreckt sein, mit seinem vollkaskoversicherten Pkw absichtlich gegen die Leitplanke zu fahren, um den entstandenen Schaden bei der Versicherung geltend zu machen. Aus dem Erlös kaufte er sich einen bereits in einem Werler Autohaus ausgesuchten Audi A 3.

Neben diesen inszenierten Unfällen wirft das Verkehrskommissariat ihm ebenfalls vor, bei einem Autohändler auch einen Garantiefall geltend gemacht zu haben, nachdem er das Getriebe seines Pkw bei hoher Geschwindigkeit durch absichtliches Runterschalten in den ersten Gang auf der Autobahn bei Neheim ruinierte.

Der Hüstener verursachte demzufolge insgesamt Schäden von ca. 30.000 Euro. Nach bisherigen Erkenntnissen beging er die Taten aber nicht nur, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen. Eine Rolle spielte auch sein nach Zeugenaussagen besonderes Geltungsbedürfnis, im Freundes- und Bekanntenkreis mit neuen Pkw, wechselnden Leihwagen und Unfallregulierungssachverhalten zu prahlen.

Der 22-jährige Tatverdächtige, bisher strafrechtlich bei der Polizei ein unbeschriebenes Blatt, äußerte sich bei der Polizei nicht zu den Vorwürfen und lässt sich durch einen Rechtsanwalt vertreten. Er muss neben den strafrechtlichen Folgen auch mit Regressansprüchen der geschädigten Versicherungen und vermeintlichen Unfallverursacher rechnen, welche natürlich ein besonderes Interesse an einem Schadensausgleich haben.

Schreibe einen Kommentar