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Unbekannte „Graffiti-Künstler“ hinterließen ihre unerwünschten Kunstwerke zwischen Freitag und Sonntag an zwei Waggons auf dem Hüstener Bahnhof. Die Beseitigung der zwischen 10 und 15 qm

großen Schriftzüge (u.a. JENS, TNC, Tibet) verursacht voraussichtlich Kosten in Höhe von etwa 3000 Euro. Wegen der Sachbeschädigungen wurde Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.
Die Polizei ermittelt wegen einer Sachbeschädigung und bittet um sachdienliche Hinweise zu den „Künstlern“, Tel.: 02932 90200.

Die Polizei warnt die meistens jungen Sprayer: Illegale Graffiti bleiben ein teures Vergnügen. Die Sprayer machen sich nicht nur strafbar, sondern verantworten schnell einen Schaden von mehreren Tausend Euro, für die man unter Umständen aufkommen muss. Für solche mutwillig angerichteten Schäden ist man – meistens die Eltern – bereits ab dem 7. Lebensjahr zivilrechtlich schadensersatzpflichtig.
Jugendliche ab 14 Jahren werden zudem strafrechtlich verfolgt. Wer also z.B. mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu werden. So lange gelten nämlich die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter. Bei illegalen Graffiti läuft eben „nicht alles wie geschmiert“.

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