Der Geschädigte Wohnungseigentümer kehrte am Samstag, 01.08.2009, zur Mittagszeit in seine Wohnung zurück. Dabei musste er feststellen, dass unbekannte Täter durch ein rückwärtiges Fenster
in seine Wohnung eingedrungen waren. Die gesamte Einrichtung wurde verwüstet. Der Umfang des entstandenen Schadens, sowohl durch Diebstahl – als auch durch die Verwüstungen, ist zur Zeit nicht ermittelbar. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.