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Arnsberg. Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl am Sonntag, den 27. September, werden in dieser Woche verschickt. Ab sofort werden auch Briefwahlunterlagen ausgegeben oder versendet. Wer bis zum 06. September noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend in den Stadtbüros oder im zentralen Wahlbüro melden. Der Antrag auf Briefwahl kann auf unterschiedliche Weise erfolgen – entweder mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, per Online-Antrag oder mit dem Formular zum Herunterladen unter www.arnsberg.de. Eine Alternative ist die Direktwahl in den Stadtbüros oder im zentralen Wahlbüro im Rathaus, Kurt-Schumacher-Saal, Rathausplatz. Dort erhält man Wahlschein und Briefwahlunterlagen und kann dann auch an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Für die Direktwahl ist neben der Wahlbenachrichtigung auch der Personalausweis oder Reisepass notwendig. Falls die Unterlagen durch eine Dritte Person abgeholt werden, ist eine Vollmacht nötig. Vom 07. bis 11. September besteht die Möglichkeit zur Einsicht in das Wählerverzeichnis. Diese erfolgt im Wahlbüro der Stadt Arnsberg, Rathausplatz 1 oder in den Stadtbüros. Wer bis zum 06. September einen Umzug in eine andere Gemeinde, eine Neuanmeldung aus einer anderen Gemeinde oder Hauptwohnungsveränderung vornimmt oder aus dem Ausland zurückkehrt, der kann sich bis zum 06. September auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde eintragen lassen. Parallel zur Versendung der Wahlbenachrichtigungskarten läuft die Wahlhelfergewinnung auf Hochtouren. Das Wahlbüro der Stadt Arnsberg weist darauf hin, dass die organisatorischen Vorbereitungen für die Durchführung der Bundestagswahl bereits parallel zur Kommunalwahl vorgenommen wurden. Deshalb können Änderungswünsche zu Wahllokalen (insbesondere zur Barrierefreiheit), die sich während der Kommunalwahl ergeben haben und an die Stadtverwaltung herangetragen wurden, so kurzfristig nicht mehr umgesetzt werden. Bei der nächsten Wahl, die Landtagswahl im Mai 2010, werden diese – soweit möglich – berücksichtigt.

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