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Anmeldungen am Montag und Dienstag, den 02. und 03. November 2009

Arnsberg. Die Anmeldung der Schulanfänger zum Schuljahr 2010/2011 findet am Montag, dem 02. November 2009 und am Dienstag, dem 03. November 2009 von 14.00 –  17.00 Uhr in den Grundschulen der Stadt Arnsberg statt.

Seit Aufhebung der Grundschulbezirke im Schuljahr 2007/08 können die Erziehungsberechtigten frei wählen, an welcher Grundschule sie Ihr Kind anmelden. Grundsätzlich hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Wird keine nächstgelegene Grundschule gewählt, besteht bei weit entfernt liegenden Grundschulen kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.

Die Schulpflicht im Schuljahr 2010/11 beginnt für Kinder, die bis zum 31. August 2010 das sechste Lebensjahr vollenden. Kinder, die nach dem Stichtag 31. August geboren sind, können zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Anmeldung für diese Kinder ist ebenfalls der 02. und 03. November 2009.

Die Entscheidung über die Schulfähigkeit trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten. Die Einladung zur Schuluntersuchung wird den Erziehungsberechtigten direkt vom Gesundheitsamt zugehen.

Im Rahmen des Anmeldeverfahrens wird eine Sprachstandsfeststellung durchgeführt. Kinder, die die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrschen, um am Unterricht teilnehmen zu können, kann die Schule zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses verpflichten, soweit sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Fachdienst Schule der Stadt Arnsberg, Ansprechpartnerin Frau Schnettler, unter der Telefon-Nr. 02932/201-1583.

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