Mastodon

Montagvormittag wurde in ein Wohnhaus am Quellenweg eingebrochen. Die Diebe stiegen durch ein aufgehebeltes Badezimmerfenster ein, welches zur Tatzeit auf Kipp stand. Die Diebe durchsuchten das Haus vom Keller bis zum Dach

und hatten es dabei auf Bargeld und Schmuck abgesehen. Dabei fielen ihnen Schmuck und Uhren in die Hände. Die Kripo in Hüsten hat die Ermittlungen aufgenommen und fragt: Wem ist Montagvormittag im Bereich Quellenweg etwas Ungewöhnliches aufgefallen? Wer hat verdächtige Beobachtungen im Zusammenhang mit Personen oder Fahrzeugen gemacht?
Hinweise bitte an die Polizei in Hüsten, Tel.: 02932 90200.

Wie schütze ich mich gegen Einbrüche? Dazu gibt die Polizei immer wieder Tipps und Empfehlungen, die gerne und interessiert zur Kenntnis genommen werden. Dennoch gibt es einige hartnäckige Vorurteile, die seitens der Haus- und Wohnungsbesitzern immer vorgebracht werden:

– “Bei mir wird nicht eingebrochen, weil bei mir nichts zu holen ist.” Dazu empfiehlt die Polizei Wertgegenstände aufzulisten, denn fast jeder unterschätzt die Werte, die sich in seiner Wohnung befinden. Und: Die meisten Einbrecher wissen nicht vorher, ob etwas zu holen ist oder nicht. Oftmals kommt es auch aus Wut wegen fehlender Beute zu Vandalismus.

– ” Wenn ein Einbrecher in meiner Wohnung eindringen will, schafft er es trotz alle technischen Sicherungen.” Nur wenige Einbrecher sind Profis mit entsprechendem Werkzeug. Dagegen besteht der größte Teil aus Gelegenheitstätern, die sich schon durch einfache technische Sicherungen abhalten lassen. Immerhin scheitert heute bereits jeder dritte Einbruchsversuch. Grundsätzlich gilt: Je größer der mechanische Widerstand eines Objektes ist, umso mehr Zeit, Aufwand und Lärm muss ein Einbrecher investieren. Dadurch steigt die Gefahr, entdeckt zu werden.

– ” Ich bin ja gut versichert und bekomme alles ersetzt.” Viele Geschädigte stellen erst nach einem Einbruch fest, dass sie unterversichert waren, weil Neuerwerbungen nicht nachversichert wurden. Außerdem ersetzt die Versicherung nicht den ideellen Wert, den viele Dinge für den Eigentümer haben. Erschwerend kann hinzukommen: bei so genannten “Obliegenheitspflichtverletzungen” (z.B. Wohnungstür war trotz Abwesenheit nicht abgeschlossen, Fenster stand auf Kipp) können die Versicherungen die Leistungen einschränken.
Umfassende Informationen zum Thema Einbruchschutz erhalten Interessierte bei der polizeilichen Beratungsstelle im Mescheder Stiftcenter, Tel.: 0291 / 9087720.

Schreibe einen Kommentar