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Voßwinkel. Der Rat der Stadt Arnsberg hat in seiner Sitzung am 18.02.2010 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 15 “Motocrossgelände” im Stadtbezirk Voßwinkel der Stadt Arnsberg, zugleich die 154. Änderung des Flächennutzungsplanes, als Satzung beschlossen. Zuvor hat der Rat die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Offenlegung vorgebrachten Anregungen geprüft, abgewogen und darüber entschieden. Da mehr als 50 Personen Anregungen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt vorgebracht haben, wird die Mitteilung des Ergebnisses gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) dadurch ersetzt, dass diese Personen das Ergebnis im Rathaus der Stadt Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Stadt- und Verkehrsplanung, Zimmer 516, während der allgemeinen Dienststunden einsehen können. Zusätzlich kann die Abwägungsentscheidung des Rates neben allen weiteren Unterlagen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Internetportal der Stadt Arnsberg (arnsberg.de/Bürgerservice/Stadtentwicklung und -planung/Bauleitpläne im Internet) eingesehen werden.

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