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Arnsberg. Die Gewitter und die begleitenden Stürme der letzten Tage haben an der Ruhr vereinzelt Bäume umgeworfen und Äste ausgebrochen. Dies ist deshalb besonders erwähnenswert, weil die Bevölkerung an den Renaturierungsstrecken die Ruhr für Freizeitaktivitäten nutzt. Hier bestehen große Gefahren für Leib und Leben.
Die Stadt Arnsberg beseitigt Gefahrenstellen an öffentlichen Strassen und Wegen, nicht jedoch an Gewässern, die auf diese Art nicht erschlossen sind.
Das Betreten der Ruhr und ihrer Ufer ist durch die Festsetzungen des Landschaftsplans Arnsberg verboten. Die Ruhr ist im gesamten Stadtgebiet als Naturschutzgebiet ausgewiesen und steht als Natura 200-Fläche unter dem Schutz der EU. Der Fluss hat damit den höchsten Schutzstatus.
Insbesondere im Binnerfeld (Neheim) wird der Ruhrabschnitt von der Bevölkerung zu Freizeitaktivitäten im und am Wasser genutzt. Dabei wird die Ruhr durchschwommen und auf den Inseln und dem gegenüberliegenden Ufer bevölkert. In diesen Bereichen wird keine Verkehrssicherung betrieben. Ein Betreten erfolgt ohnehin widerrechtlich und auf eigene Gefahr.
Aus Vorsorgegründen weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass zusätzlich zu den Verbotstatbeständen des Landschaftsplans ein Betreten dieser Naturschutzflächen und ein Aufenthalt  sehr gefährlich ist, da selbst bei windstillem Wetter angebrochene oder „angeschobene“ Bäume unvermittelt brechen können. Es besteht durchaus Lebensgefahr. Daher werden die Zugänge zu diesen Bereichen abgesperrt. Ein Betreten ist verboten.

Die Stadtverwaltung bittet hierfür um Verständnis.

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