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Arnsberg. Der Winterdienst auf den Straßen der Stadt Arnsberg – insgesamt rund 450 km – erfolgt je nach Verkehrswichtigkeit bzw. Gefährlichkeit in einer gewissen Rangfolge.  Daraus ergibt sich, dass oft „nachrangige“ Straßen und Wege erst winterdienstlich versorgt werden können, wenn vorrangigere Durchgangsstraßen geräumt sind, was bei entsprechenden Wetterlagen auch mehrmals täglich nötig sein kann.

Der Räum- und Streuplan berücksichtigt demnach folgende 3 Streustufen:
Dringlichkeitsstufe 1:  verkehrswichtige und gefährliche Stellen, wie Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen ,Einmündungen, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen; Straßen für öffentlichen Personennahverkehr und Schulbusse; Zufahrten zu Krankenhäusern, Schulen, Gewerbegebieten

Dringlichkeitsstufe 2: Verbindungsstraßen, Wohnsammelstraßen

Dringlichkeitsstufe 3:  Wohnstraßen und übrige Verkehrsflächen

Insbesondere aufgrund der topografischen Lage befinden sich die überwiegenden Straßen in Arnsberg in den Streustufen 1 und 2.  Diese werden grundsätzlich immer winterdienstlich versorgt – unter Berücksichtigung ihrer Rangfolge. Da jedoch die städtischen Kapazitäten an Winterdienstfahrzeugen und -Personal begrenzt sind, kann es durchaus vorkommen, dass  die  nachrangigen Straßen der Streustufe 3 nicht regelmäßig geräumt werden.

Aus diesem Grund müssen auch nach einem Urteil des OVG Münster die Gebühren entsprechend differenziert werden. Die Anlieger der Straßen mit den Streustufen 1 und 2 zahlen daher ab dem 01.01.2011 etwas höhere Winterdienstgebühren als die Anlieger der Straßen mit der Streustufe 3.
Damit ist auch gewährleistet, dass sich die Anlieger der Straßen mit der Streustufe 3 an den sogenannten Vorhaltekosten (Abschreibungen, Zinsen, Leasinggebühren etc. beteiligen), da grundsätzlich (nach Möglichkeit) auch hier Winterdienst stattfindet.

Die Gebühren werden nach dem Frontmetermaßstab erhoben.

Streustufen=

Dringlichkeit bei der Durchführung des Winterdienstes

Priorität=

Differenzierung der Winterdienstgebühr

Gebühr

ab 01.01.2011          je Frontmeter

1 1 1,14 €
2 1 1,14 €
3 2 0,86 €

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