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Arnsberg. Die Stadt Arnsberg gehört zu den 142 Städten, die die Klage vor dem Verfassungsgericht Münster gegen das Solidarbeitragsgesetz unterstützen, indem sie sich finanziell an den Kosten des Verfahrens beteiligt. Insgesamt 91 Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen klagen gegen den „Soli-Beitrag“, da sie zuviel Geld in die Finanzierung in die deutsche Einheit stecken und, wie im Arnsberger Fall, selbst im Nothaushalt stecken. Der Solidarpakt II, der die Finanzausstattung der ostdeutschen Länder langfristig auf eine sichere Grundlage stellen soll, läuft Jahr 2019 aus.

So hat die Stadt Arnsberg hat aus ihren Gewerbesteuereinnahmen in den Jahren 1991 bis 2009 insgesamt 48,8 Mio. Euro in den Fonds Deutsche Einheit gezahlt. „Davon hat sie im gleichen Zeitraum insgesamt 7,1 Mio. Euro aus dem Solidarbeitragsgesetz zurückbekommen. Diese Spitzabrechnung ist entfallen. Damit wird den Kommunen in NRW, und damit auch Arnsberg, die Erstattung von überzahlten Beträgen vorenthalten“, erklärt Kämmerer Johannes Rahmann. „Wie hoch sie sind, hängt von den jeweiligen Gewerbesteuereinnahmen ab.“

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