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Arnsberg/Hochsauerlandkreis. Selbsthilfegruppen haben noch bis zum 31. März die Möglichkeit, einen Antrag auf Pauschalförderung durch die Krankenkassen zu stellen.
In einer Informationsveranstaltung am Montag, den 14. März um 16:30 Uhr im großen Sitzungssaal (F1 Sauerland) des Kreishauses in Meschede, Steinstr. 27, wird Bärbel Brünger vom Verband der Ersatzkassen e.V. nun über die Förderung des letzen Jahres informieren und insbesondere aber auch Fragen wie  „Welche Aktivitäten können von der kassenartenübergreifenden (pauschalen) Förderung finanziert werden, was ist konkret unter Projektförderung zu verstehen und welche Fristen müssen beachtet werden?“ beantworten.
Seit dem Jahr 2008 gibt es neben der kassenindividuellen Selbsthilfeförderung, bei der nach wie vor bei jeder Krankenkasse ein Antrag auf Projektförderung gestellt werden kann, auch die sogenannte kassenartenübergreifende Selbsthilfeförderung. Hierbei handelt es sich um eine zentrale Poolförderung aller Krankenkassen mit jährlich wechselnder Federführung. Alle gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen können hier einen Antrag auf Pauschalförderung stellen, welcher jeweils bis zum 31. März des laufenden Jahres eingereicht werden muss.
Diese finanzielle Förderung dient dem Erhalt und der Unterstützung der täglichen Arbeit einer Selbsthilfegruppe.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Selbsthilfekontaktstelle AKIS im HSK statt.
Anmeldung über die AKIS im HSK, Tel: 02931 9638-105 oder den vdek, Bärbel Brünger, Tel.: 0231 91771-20, E-Mail: [email protected]

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