Arnsberg. Die Mühlenstraße in Arnsberg ist eine Fahrradstraße. Damit ist sie die siebte Fahrradstraße, die seit 2008 im Stadtgebiet eingerichtet wurde. Fahrradstraßen sind ein wichtiges Hilfsmittel, um den innerstädtischen Radverkehr zu fördern.
Eine Fahrradstraße ist die Ausschilderung einer Straße gemäß der Straßenverkehrsordnung mit dem Zeichen 244. In Fahrradstraßen ist die gesamte Fahrbahn für den Fahrradverkehr ausgewiesen. Der motorisierte Verkehr wie der Anliegerverkehr wird nur ausnahmsweise zugelassen. Wenn er zugelassen ist, muss sich der Autoverkehr mit seiner Geschwindigkeit dem Radverkehr anpassen und besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren.
Zwei Fahrradfahrer dürfen diese Straße auch nebeneinander befahren. Fußgänger können diese Straße auch begehen. Wenn ein Gehweg vorhanden ist, muss dieser benutzt werden. In die Mühlenstraße dürfen Autos nur aus Richtung Jägerbrücke einfahren. Die Einfahrt von der Jägerstraße ist für Kraftfahrzeuge nicht gestattet.