Arnsberg. Ab dem 01. September 2011, so das Büro für Zuwanderung und Integration der Stadt Arnsberg, ersetzt der „elektronische Aufenthaltstitel“ (eAT) den bisherigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EG, Aufenthaltskarte). Der eAT wird bundesweit an Drittstaatsangehörige als eigenes Dokument in Form einer Kreditkarte ausgestellt.
Auf einem Chip sind biometrische Merkmale (Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen und persönliche Daten gespeichert. Zusätzlich enthält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis sowie die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen. Diese gespeicherten Daten sollen dem Schutz vor Fälschung und Missbrauch dienen.
Wie auch der bisherige Aufenthaltstitel, ist der eAT nur so lange gültig wie der eingetragene, dazugehörige Reisepass oder Passersatz. Deshalb weist die Ausländerbehörde bei der Stadt Arnsberg darauf hin, dass rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Passes ein neues Ausweisdokument beantragt wird.
Zur Speicherung der Daten ist es erforderlich, dass alle Antragsteller (ab Vollendung des 6. Lebensjahres) persönlich die erforderlichen Unterlagen wie den Nationalpass, ein biometrietaugliches Passfoto, Einkommensnachweise und eine Schulbescheinigung vorlegen.
Die durch den Gesetzgeber vorgegebenen Gebühren für den eAT fallen im Schnitt etwa 30 bis 50 Euro höher aus als die bisherigen. Auch entfallen einige Gebührenbefreiungen, wie etwa für Familienangehörige von Deutschen.
Die Ausstellung des eAT erfolgt nicht mehr, wie bisher beim Klebeetikett direkt bei der Ausländerbehörde, sondern zentral durch die Bundesdruckerei, wodurch es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Die bisherigen Aufenthaltstitel (Klebeetiketten) in den Ausweisdokumenten behalten bis längstens zum 30. April 2021 ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter  www.bamf.de/eaufenthaltstitel

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