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Arnsberg. Manche Familiengeheimnisse können zukünftig aufgedeckt werden: Hatte die Urgroßmutter ein illegitimes Kind? Woran starb die Tante des Großvaters? Hat sich der Urgroßonkel selbst entleibt? Solche peinlichen Fragen wurden selten offen angesprochen.
Nun können sie geklärt werden. Die seit 1874 nur für Standesbeamte zugänglichen Personenstandsregister sind seit kurzem für jeden einsehbar.
Vorgeschichte
Im Rahmen des Kulturkampfes wurde per Gesetz zum 1. Oktober 1874 verfügt, dass in Preußen zukünftig Standesamtsregister zu führen sind. Ein Jahr später wurde die neue Regelung für das ganze Deutsche Reich verbindlich. Diese Register unterteilen sich in Geburts-, Heirats- und Sterberegister. Sie waren knapp 135 Jahre lang nicht für Dritte bestimmt. Unbefugte durften sie nicht persönlich einsehen. Nur Standesbeamte erteilten knappe Auskünfte, welche sich auf Betroffene und rechtliches Interesse beschränkten.
Neues Gesetz ermöglicht Einblicke in bisher Verborgenes
Das neue Personenstandsgesetz brachte zum 1. Januar 2009 wesentliche Änderungen. Die älteren Register sind nun für jeden interessierten Bürger einsehbar. Sie werden nach Ablauf ihrer jeweiligen Fristen vom Standesamt an das Stadtarchiv übergeben. So gelangten bisher die Jahrgänge über Geburten bis 1900, Heiraten bis 1930 und Sterbefälle bis 1980 ins Archiv.
Dort wurden sie nach der ersten Sichtung nach Titel, Herkunft und Jahren sortiert und im Archivmagazin deponiert. Die Registerbände erhielten eine Vorsignatur, wurden verzeichnet und bekamen farbliche Signaturetiketten. So konnte ein Findbuch ausgedruckt werden, welches den Benutzern als Hilfsmittel bei ihren Recherchen dient.
Das Findbuch gibt Auskunft über die Signatur des Registerbandes, die Herkunft, den Umfang sowie den Zeitraum. Es findet sich auch auf der Internetseite der Stadt Arnsberg unter www.arnsberg.de/archiv/archivalien.
Familienforscher versuchen nun vermehrt, Lücken in ihren Stammbäumen zu schließen und professionelle Genealogen, Rechtsanwälte, Notare oder Erbenermittlungsfirmen sind als Nachfrager der Register zu nennen. Seitdem sie öffentlich zugänglich sind, sind deutlich mehr entsprechende Anfragen an das Stadtarchiv gestellt worden.

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