Gegen 14:25 Uhr am Donnerstagnachmittag fuhr eine 58jährige Frau aus Arnsberg mit ihrem Pkw auf der Ruhrstraße in Richtung Kreisverkehr. Am Kreisverkehr achtete die Fahrerin dann auf einen Autofahrer, der im Kreisel unterwegs und damit vorfahrtberechtigt war. Als dieser Pkw dann aber an der Ruhrstraße den Kreisverkehr verlassen hatte, übersah die Arnsbergerin das Leichtkraftrad einer 53jährigen Arnsbergers, der unmittelbar nachfolgend ebenfalls im Kreisel unterwegs war.
Die Autofahrerin fuhr an, bemerkte dann aber den Zweiradfahrer und stoppte ihren Pkw wieder. Der Fahrer des Leichtkraftrads sah, dass die Frau kurz angefahren war und bremste stark ab, da er eine Kollision verhindern wollte. Hierbei stürzte der Mann und verletzte sich leicht. Zu einer Berührung der beiden Fahrzeuge kam es nicht. Der Sachschaden an dem Leichtkraftrad ist sehr gering.
Noch während der Fahrer des Leichtkraftrads auf dem Boden im Kreisverkehr lag, fuhren unbeteiligte Autofahrer um den Verletzten herum, ohne sich um den Mann zu kümmern oder die Unfallstelle abzusichern. Die Polizei möchte darauf hinweisen, dass ein solches Verhalten unter Umständen als unterlassene Hilfeleistung im Sinne des Strafgesetzbuches geahndet werden kann.