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In jüngster Zeit haben neu gegründete Firmen oder eingetragene Vereine Rechnungen erhalten. Aufmachung, Absenderadressierung und Wortlaut der Schreiben sollen den Eindruck vermitteln, diese seien durch das Amtsgericht Arnsberg offiziell veranlasst. Das ist aber nicht zutreffend. Den fingierten Schreiben ist ein Überweisungsträger beigelegt. Ein genauer Blick auf den Überweisungsträger schafft schnell Gewissheit. Die angegebene IBAN des Zahlungsempfängers ist im Fall eines fingierten Schreibens einem osteuropäischen Bankinstitut zugewiesen, als Zahlungsempfänger ist lediglich “HGBR” vermerkt. Gewissheit erhalten die Empfänger dieser Schreiben durch Anfragen bei den örtlichen Gewerbeämtern oder bei den Amtsgerichten, die für die Führung der Vereinsregister zuständig sind.

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