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Arnsberg. Am 15. Februar 2022 ist der nächste Hauptsteuertermin im laufenden Jahr, an dem Grundbesitzabgaben, Hunde- und Gewerbesteuer fällig werden.

Alle zahlungspflichtigen Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dieses bei ihren Überweisungen zu beachten und fällige Beträge fristgerecht unter Angabe des/der jeweiligen Kassenzeichen/-s auf das Konto DE16466500050000000026 bei der Sparkasse Arnsberg-Sundern (BIC: WELADED1ARN) zu überweisen.

Eine einfache und bequeme Möglichkeit bietet auch weiterhin das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Hierbei übernimmt die Stadtkasse die Verantwortung für einen pünktlichen Zahlungseingang. Der Vordruck steht als Download unter www.arnsberg.de/buerger/formulare.php unter dem Stichwort “Einzugsermächtigung” zur Verfügung und liegt auch in allen Arnsberger Stadtbüros aus.

Sollte sich die Bankverbindung bei laufenden Lastschriftverfahren geändert haben, muss eine Information an die Stadtkasse erfolgen. Das Team der Stadtkasse beantwortet darüber hinaus gerne weitere Fragen zum Lastschrifteinzug unter der Rufnummern 02932 201-0.

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