Businessman and lawyer discuss the contract document. Treaty of the law. Sign a contract business.

Arnsberg. Viele Angebote der Stadt Arnsberg konnten in der Vergangenheit dank des Einsatzes von Honorarkräften und dem Abschluss entsprechender Verträge verlässlich stattfinden. Ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts, das nun eine wesentlich geänderte Grundlage für die Überprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung dient, stellt die Rechtssicherheit zum Abschluss von Honorarverträgen in vielen Fällen aktuell infrage.

Die Vertragsgestaltung für Honorartätigkeiten wurde bisher durch eine sozialgerichtliche Sonderrechtsprechung ermöglicht, nach der für Lehrer:innen, Erzieher:innen und sonstige Dozent:innen besondere Kriterien zur Abgrenzung von selbstständigen und abhängigen Beschäftigungsverhältnissen galten. Nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde „die Übermittlung von Wissen, Können und Fertigkeiten in Form von Einzel- und Gruppenunterricht“ im Regelfall als selbstständige Tätigkeit anerkannt.

Mit Urteil vom 28. Juni 2022 (Az. B 12 R3/20 R) hat das Bundessozialgericht seine Rechtsprechung diesbezüglich fortentwickelt und eine Schärfung der Kriterien der betrieblichen Eingliederung und des unternehmerischen Risikos für diesen Personenkreis vorgenommen. Aufgrund dessen stellt sich die Frage, ob hierdurch ein großer Teil der ehemals als selbstständige Tätigkeiten eingestuften Angebote nunmehr als abhängige Beschäftigungsverhältnisse zu beurteilen ist. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass in vielen Fällen eine Beschäftigung auf Grundlage eines Honorarvertrages rechtlich nicht zulässig wäre.

Diese Veränderung betrifft bei der Stadt Arnsberg insbesondere das Kulturbüro, die Jugendarbeit und die Kindertagesbetreuung. Aufgrund der aktuellen Situation müssen – bis zu einer finalen Klärung – einige Kursangebote aussetzen.

Bürgermeister Ralf Paul Bittner betont: „Erklärtes Ziel ist es dennoch, dass auch weiterhin möglichst viele der betroffenen Programme, Kurse und Angebote durchgeführt werden können. Wir befinden uns aktuell in einem Spagat aus rechtssicherem Handeln und neugedachten Lösungen. Das ist nicht einfach und nimmt viel Zeit in Anspruch, aber wir arbeiten mit Hochdruck daran.“

Um künftig rechtssicher Honorarverträge abschließen zu können, haben sich die zuständigen Stellen der Verwaltung in den letzten Wochen und Monaten intensiv mit der Fragestellung befasst, welche Aufgaben der jeweiligen Fachdienste mit welcher Art von Beschäftigungsverhältnissen arbeitsvertraglich rechtssicher fortgeführt werden können. Aktuell findet eine tiefergehende Prüfung aller Honorarverträge hinsichtlich der gestiegenen rechtlichen Erfordernisse statt. Als „kritisch“ eingeschätzte oder bisher noch ungeprüfte Honorarverträge können derzeit nicht abgeschlossen werden.

Dieses Vorgehen bedeutet einen nicht unerheblichen Zeitaufwand für die beteiligten Stellen der Stadt Arnsberg. Es handelt sich um eine Vielzahl von Verträgen, die an verschiedenste Rahmenbedingungen geknüpft sind (z. B. Förderprogramme) und gleichzeitig individuelle Voraussetzungen der Vertragspartner:innen mitbringen (von kurzzeitigen Leistungsangeboten bis hin zu regelmäßig wiederkehrenden Angeboten aus der Selbstständigkeit).

Parallel läuft die Suche nach zeitnahen praktikablen Lösungsmöglichkeiten, die den neuen Ansprüchen gerecht werden.

Sofern einzelne Angebote nicht mehr im Rahmen von Honorartätigkeiten abgebildet werden können, wird darüber hinaus geprüft, ob diese im Rahmen des nächsten Stellenplans in abhängige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden können. Hierfür muss ein entsprechendes zusätzliches Stellenkontingent geschaffen werden, welches im Stellenplan sowie in der Finanzplanung des Haushaltes 2024/2025 unterfüttert und hinterlegt wird.

Gleichzeitig hat die Arnsberger Verwaltung den Städte- und Gemeindebund NRW angeschrieben, um auf die Gesamtproblematik mit ihren Auswirkungen hinzuweisen, da sich die dargestellten rechtlichen und arbeitsvertraglichen Herausforderungen auf alle Kommunen auswirken. Ziel muss es sein, auch künftig umsetzbare Lösungen zu schaffen, die – neben festen Beschäftigungsverhältnissen – auch eine rechtssichere Beschäftigung von Honorarkräften ermöglicht.

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