Auch wenn der harte Winter manche Schäden hinterlassen hat: Finger weg von diesen Anbietern. Nicht nur, dass diese Arbeiten von höchst minderwertiger Qualität erfolgen und ohne vernünftige Untergrundvorbereitung billiger Fertigasphalt dünn aufgetragen wird, der zum Teil im nächsten Frühjahr wieder mit der Schüppe abtragen werden muss, es wird vor allem gegen das Schwarzarbeitsgesetz und Steuerrecht verstoßen.
Denn diese ohne handwerkliche Qualifikation tätigen Anbieter sind erfahrungsgemäß häufig mit falschen Anbieter- und Steuerangaben auf ihren Rechnungen unterwegs, sofern denn überhaupt welche ausgestellt werden. Das hat möglicherweise auch Folgen für die Auftraggeber: Für schlechte Arbeit tragen sie die steuerliche Risiken, die eigentlich von den Iren zu tragen wären. Und von denen ist nichts mehr zu holen: Die sind längst mit unbekannten Ziel weitergezogen.