
Hochsauerlandkreis. Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises warnt eindringlich davor, an den heimischen Badeseen außerhalb der ausgewiesenen Badestellen ins Wasser zu gehen. Aktuell sind dem Gesundheitsamt mehrere Meldungen von Magen-Darm-Erkrankungen zugegangen, die im Zusammenhang mit dem Baden in der Sorpetalsperre stehen könnten. Alle Betroffenen hatten dabei nicht das Strandbad Langscheid genutzt, sondern waren in Bereichen ins Wasser gegangen, in denen das Schwimmen nicht erlaubt ist.
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die Wasserqualität ausschließlich an den offiziellen Badestellen regelmäßig überwacht wird. Bei den bisherigen Kontrollen an diesen Stellen wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Diese Aussage gilt jedoch nicht für andere Bereiche der Gewässer: Je nach Zusammenspiel äußerer Faktoren kann eine Gesundheitsbelastung etwa durch Mikroorganismen einzelne Bereiche eines Gewässers betreffen, während andere Stellen desselben Gewässers völlig unauffällig bleiben.
Das Gesundheitsamt empfiehlt daher, bei warmen Temperaturen ausschließlich an den ausgewiesenen Badestellen zu schwimmen. Nach der Freizeitordnung des Ruhrverbandes ist das Baden ohnehin nur an diesen Stellen gestattet.
Darüber hinaus erinnert der Hochsauerlandkreis an das generelle Badeverbot für Hunde in allen Talsperren des Ruhrverbandes. Auch hier sind Meldungen eingegangen, dass Hunde, die in der Sorpetalsperre gebadet hatten, anschließend tierärztlich behandelt werden mussten. Das strikte Badeverbot für Hunde gilt ausdrücklich auch an den offiziellen Badestellen.

