Arnsberg. Ein Rollerfahrer hat sich am Mittwochnachmittag in Arnsberg einer Verkehrskontrolle durch Flucht entzogen. Die Polizei ermittelt nun gegen einen 17-Jährigen. (Symbolbild)
Gegen 15:05 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung auf der Straße ‚Niedereimerfeld‘ ein weißer Motorroller auf. Der Fahrer war aus dem Kohlgrubenweg gekommen und in Richtung Hüsten unterwegs. Als die Beamten ihn kontrollieren wollten und Anhaltezeichen gaben, schaute der Fahrer zurück, beschleunigte jedoch und bog in die Werkstraße ein.
Auch auf zusätzliche akustische Anhaltesignale reagierte der Rollerfahrer nicht. Die Beamten folgten ihm über die Straße ‚Zum Grünnen‘. Auf Höhe der Erntestraße brachen sie die Verfolgung ab.
Über das abgelaufene Versicherungskennzeichen und weitere Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf einen 17-jährigen Tatverdächtigen. Die Beamten trafen ihn am späten Nachmittag an seiner Wohnanschrift an. Eine erforderliche Fahrerlaubnis konnte er nicht vorweisen. Der Jugendliche bestritt, mit dem Roller gefahren zu sein.
In einem Schuppen auf dem Grundstück fanden die Beamten den weißen Motorroller. Der Motor war noch leicht warm. Zudem entdeckten sie einen Helm, der dem während der Flucht getragenen Helm entsprach. Bei der Überprüfung des Versicherungskennzeichens stellten die Polizisten fest, dass dessen ursprünglich blaue Schrift mit schwarzer Farbe übermalt worden war. Das Kennzeichen stammte aus dem Versicherungsjahr 2021 und war seit März 2022 nicht mehr gültig.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, der Urkundenfälschung und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Dem Jugendlichen wurde das Führen erlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge untersagt.
Die Polizei stellt klar: Wer sich einer Verkehrskontrolle durch Flucht entzieht, schafft zusätzliche Gefahren für sich und andere. Eine Kontrolle ist kein Anlass, die Sicherheit anderer Menschen aufs Spiel zu setzen. Anhaltezeichen der Polizei sind zu befolgen.
Ein übermaltes Versicherungskennzeichen ersetzt zudem keinen Versicherungsschutz. Wer einen Motorroller im öffentlichen Straßenverkehr führt, benötigt die dafür erforderliche Fahrerlaubnis und einen gültigen Versicherungsschutz. Beides dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmenden. Verstöße verfolgt die Polizei nach eigenen Angaben konsequent.

