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Erste Erfahrungen der Stadtverwaltung

Seit dem 01. November 2007 ist das neue Bürokratieabbaugesetz II in Kraft. Darin geht es unter anderem um die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens. Jetzt liegen die ersten Erfahrungen der Stadtverwaltung vor und die sind durchaus positiv.
Ziel war es trotz der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, langwierige und damit kostenintensive Verwaltungsgerichtsverfahren zu vermeiden. Durch intensive Mitarbeiterschulungen, eine verstärkte Anhörung der Betroffenen oder auch die vermehrte Durchführung von Musterverfahren konnte dieses Ziel in der Stadtverwaltung erreicht werden. „Wir konnten durch die verstärkte Zusammenarbeit mit den Fachdiensten in vielen Fällen einen sich anbahnenden Konflikt schon vor Ablauf der Klagefrist bewältigen“, beschreibt der Justitiar der Stadt, Jörg Freitag, einen positiven Aspekt. In der Stadtverwaltung wurde im letzten Jahr trotz des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens kein Anstieg der verwaltungsgerichtlichen Verfahren registriert. Jörg Freitag: „Das lässt allerdings nicht den Rückschluss auf einen Wegfall von Aufgaben zu. Vielmehr haben wir die Aufgaben effizienter verteilen können.“
Vergleichbare Erfahrungen anderer Kommunen liegen der Stadtverwaltung noch nicht vor.

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