Arnsberg. Der anhaltende kalte Winter bringt Behinderungen und Unannehmlichkeiten auf Straßen und Gehwegen mit sich. Daher erinnert die Stadt Arnsberg auf die Winterdienstpflichten hin. Diese Reinigungspflichten ergeben sich aus der örtlichen Straßenreinigungssatzung. Aufgabe der Anlieger ist es danach, die Gehwege vor Ihren Grundstücken in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee zu räumen und bei Eis- und Schneeglätte durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen begehbar zu halten. Sofern kein eigenständiger Gehweg vorhanden ist, bezieht sich die Reinigungs- und Winterdienstpflicht auf eine entsprechende Gehbahn von 1,20 m Breite ab begehbarem Straßenrand. Auf Gehwegen ist die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten. Ihre Verwendung ist nur bei Eisregen oder überfrierender Nässe erlaubt sowie an gefährlichen Stellen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Sicherheit für die Fußgänger erreicht werden kann.

In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallender Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu räumen und entstandene Glätte unverzüglich nach dem Entstehen der Glätte zu bestreuen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu räumen bzw. zu bestreuen. Bei der Winterwartung empfiehlt die Stadt besondere Sorgfalt.
Anlieger, die ihren Winterdienstpflichten nicht oder nur unzureichend nachkommen, laufen Gefahr, für entstandene Schäden persönlich haftbar gemacht zu werden.
Als Empfehlung gilt: Zuerst räumen, dann abstumpfen! Schieben Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn! Der Schneepflug befördert ihn wieder zurück oder muss nochmals räumen, wenn er vorher vorbeigekommen ist. Dies bereitet nur zusätzliche Kosten. Lagern Sie bitte salzhaltigen Schnee nicht auf Baumscheiben oder begrünten Flächen!

Die Reinigungspflicht der Stadt beinhaltet als Winterwartung insbesondere das Schneeräumen sowie das Bestreuen an den gefährlichen Stellen der verkehrswichtigen Straßen bei Schnee- und Eisglätte. Da die Winterdienst-Fahrzeuge natürlich nicht alle 440 km Straßen im Stadtgebiet gleichzeitig räumen und streuen können, sind die Einsatzpläne nach Dringlichkeitsstufen je nach Verkehrswichtigkeit bzw. Gefährlichkeit eingeteilt. So lässt es sich nicht vermeiden, dass bei extremen Wetterverhältnissen ´nachrangige´ Straßen erst spät oder an einzelnen Tagen gar nicht angefahren werden können. Die Anwohner sollten sich entsprechend darauf einrichten.

Bei winterlichen Verhältnissen bittet die Stadt darauf zu achten, dass die Straßen nicht durch parkende Fahrzeuge so verstellt sind, dass die Räumfahrzeuge die Straße nicht befahren können. Im Rahmen eines optimierten Winterdienstes sind die Technischen Dienste Arnsberg bemüht, den bestmöglichen Kompromiss zwischen Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz zu erreichen.

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