Neheim. Wer kann für mich Angelegenheiten regeln, wenn mir etwas passiert? Selbst engste Angehörige dürfen nicht automatisch Entscheidungen treffen. Daher hat die Stadt Arnsberg eine Beratung zur Vorsorgevollmacht bei der Betreuungsbehörde im Wendepunkt eingerichtet. Um eine gesetzliche Betreuung im Fall geistiger oder körperlicher Schwäche auszuschließen, empfiehlt Rudolf Hillenkamp vom Wendepunkt die Vorsorgevollmacht. „Die Vorsorgevollmacht ist das rechtlich wirksamste Instrument, um seine Angelegenheiten für alle Lebensbereiche – einschließlich Gesundheitsbelange – privat zu regeln. Mit der Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie die Person ihres Vertrauens, im Falle geistiger oder körperlicher Schwäche, wichtige Entscheidungen für Sie zu treffen.“ Im Wendepunkt stehen mit Martina Rademacher als Ansprechpartnerin für die Vorsogevollmachten und mit Franz Dröppelmann als Ansprechpartner für die Betreuungsbehörde zwei kompetente Mitarbeiter zur Verfügung.
Der Bedarf ist groß, denn die Vorsorgevollmachten regeln viele Dinge. Dazu gehören das Öffnen der Post, die Gesundheitsfürsorge bis hin zu Vermögensangelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das sind nur einige Bereiche, in denen Entscheidun-gen von Vertrauenspersonen für zum Beispiel erkrankte Menschen getroffen werden können.
Weitere Informationen: Tel.: 02932 201-2208 oder 02922-868471

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