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Arnsberg. In der Zeit vom 18. Februar 2010 bis zum 23. Februar 2010 findet das zentrale Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2010/2011 in Arnsberg statt. In dieser Zeit haben die Eltern Gelegenheit, ihr Kind in der Tageseinrichtung Ihrer Wahl anzumelden (1. Priorität). Sie können dabei zwei weitere Einrichtungen als Alternative angeben. Dies soll dazu dienen, den Eltern baldmöglichst eine Zusage geben zu können, auch wenn das Kind in der von den Eltern bevorzugten Einrichtung keinen Platz erhalten kann. Die als Alternativen angegebenen Einrichtungen werden dann automatisch benachrichtigt, wenn in der Wunscheinrichtung die Aufnahme nicht möglich ist. Alle Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 01. Januar 2010 bis 31. Juli 2011 das dritte Lebensjahr vollenden, erhalten in diesen Tagen ein Schreiben mit näheren Informationen.
Auch wenn ein Kind nicht sofort ab August 2010 sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt im Laufe des kommenden Kindergartenjahres eine Kindertageseinrichtung besuchen soll, ist eine Anmeldung bereits jetzt erforderlich, um den Kitas eine Planung für das gesamte Kindergartenjahr zu ermöglichen.
Bis auf die Kitas “Kleine Eiche” in Niedereimer und “St. Raphael” in Oeventrop bieten alle Einrichtungen Betreuungsplätze ab zwei Jahren an. Für die ganz “Kleinen” unter zwei Jahren gibt es Plätze in den Kitas “Zipfelmütze” in Neheim, der Kita beim Karolinenhospital in Hüsten, der Kita “Entenhausen” in Bruchhausen, der Kita beim Marienhospital und der Kita “Kleine Strolche” in Arnsberg.
In besonderen Ausnahmefällen ist in Abstimmung mit dem Fachdienst Kindertagesbetreuung auch eine Betreuung von unter zweijährigen in anderen Einrichtungen möglich. In Arnsberg gibt es ab August 2010 insgesamt 294 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Bei der Vergabe dieser Plätze sind folgende gesetzliche Kriterien zu berücksichtigen:

1. Wohl des Kindes, ohne Aufnahme in die Einrichtung ist aus Sicht des Jugendamtes nicht gesichert
2. geplante Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der Eltern
3. Teilnahme der Eltern an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)
4. laufende Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder berufliche Bildungsmaßnahme der Eltern

Weitere Informationen geben Ihnen gerne die Kitas im Stadtgebiet und der Fachdienst Kindertagesbetreuung der Stadt Arnsberg.

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