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Weil sie sich nicht angeschnallt hatte, wurde Mittwochabend eine 50-jährige Pkw Fahrerin auf der Mendener Straße angehalten. Die Beamten bemerkten bei der Kontrolle sofort die Alkoholfahne der Fahrerin. Ein Alkoholtest ergab ein Ergebnis

von 1,3 Promille und hatte zur Folge, dass die Neheimerin nicht nur eine Blutprobe, sondern auch ihren Führerschein bei der Polizei abgeben musste.

An dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Wer mit 0,5 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, zahlt im günstigsten Fall 500 Euro Bußgeld, bekommt vier Flensburg-Punkte und ein vierwöchiges Fahrverbot. Bei Ausfallerscheinungen, z.B. Schlangenlinien, oder gar einem Unfall, muss im Übrigen schon ab 0,3 Promille mit Strafe bis zum Führerscheinentzug gerechnet werden.
Nicht zu vergessen sind auch der mögliche Verlust des eigenen Versicherungsschutzes und der Regress durch die Versicherung bei Unfällen unter Alkoholeinfluss.
Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Das Führen eines Kraftfahrzeugs in diesem Zustand stellt eine Straftat dar und wird mit empfindlich hoher Geld- oder mehrjähriger Freiheitsstrafe geahndet.
Für Fahranfänger, die noch in der zweijährigen Probezeit sind und für alle jungen Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres, gilt ein absolutes Alkoholverbot. Sie müssen bei einem Verstoß mit einem Bußgeld ab 250 Euro sowie einer Verlängerung der Probezeit rechnen.

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