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Ein 44-jähriger Arnsberger rief in der Nacht zum Dienstag die Polizei zur Hilfe und zeigte einen gescheiterten Überfall an. Nach seinen Angaben wurde er auf dem Heimweg über die Stembergstraße von drei Männern angegriffen, nachdem er die

Herausgabe seines Portmonees verweigert hatte. Die drei Angreifer hätten zu einer fünfköpfigen Gruppe junger Männer gehört, welche ihm gegen 04 Uhr in Höhe der Post entgegen gekommen seien. Da er sich geweigert hätte, sein Portmonee auszuhändigen, sei er angegriffen und geschlagen worden. Dank seiner heftigen Gegenwehr sei es ihm gelungen, die Angreifer zu vertreiben. Er habe zur nahen Tankstelle fliehen können und von dort die Polizei verständigt. Der 44-Jährige trug leichte Verletzungen davon. Die Polizei fahndete anschließend vergeblich nach der fünfköpfigen Gruppe junger Männer im Alter zwischen 17 und 25 Jahren.

Dank des beispielhaften Einsatzes einer Zeugin konnte Montagnachmittag eine Ladendiebin geschnappt werden. Die 22-jährige Hüstenerin war bei einem Ladendiebstahl in Schuhgeschäft an der Hauptstraße aufgefallen. Sie konnte mit zwei Paar gestohlenen Schuhen das Geschäft verlassen, wurde dabei jedoch von einer Verkäuferin verfolgt und eingeholt. Der 22-Jährige gelang es zwar sich los zu reißen, kam aber dennoch nicht davon, da sie von einer Zeugin im Pkw verfolgt wurde, welche die Angelegenheit mitbekommen hatte. Diese 29-jährige Zeugin informierte die Polizei schließlich über den Aufenthaltsort der 22-Jährigen, welche in einem Lokal an der Möhnestraße gestellt werden konnte. Die gestohlenen Schuhe konnten sichergestellt werden. Die 22-Jährige wurde angezeigt.

Ein mit zwei Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Arnsberg gesuchter Neheimer konnte Montagvormittag im Hüstener Bahnhof festgenommen werden. Beamte der Hüstener Polizei erkannten den 24-Jährigen während eines anderen Einsatzgeschehens, als dieser auf dem Bahnsteig auf einen Zug wartete. Der Neheimer wurde widerstandslos festgenommen und noch Montag in die Justizvollzugsanstalt nach Werl überstellt. Dort wird er die nächsten 13 Monate seine Freiheitsstrafen, u.a. wegen einer gefährlichen Körperverletzung, absitzen.

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