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Arnsberg.

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt der Stadt Arnsberg hat am 23. September 2010 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans NH 54 „Hüttenwerksgelände“ öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes NH 54 „Hüttenwerksgelände“ in Hüsten  zwischen Ruhr, Röhr, Bahnhofstraße und Grabenstraße.

Die Änderung, Begründung und weiteren Informationen sind vom 02. November 2010 bis 02. Dezember 2010 im Rathaus der Stadt Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung, Bereich Zimmer 516, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift von Jedermann abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplans, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) – Normenkontrollklage – unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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