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Arnsberg. Die Stadt Arnsberg informiert darüber, dass Dienstag, der 15. Februar 2011, der erste Hauptsteuertermin im laufenden Jahr ist, an dem Grundbesitzabgaben,  Hundesteuern und Gewerbesteuern  fällig werden.
Alle zahlungspflichtigen Bürgerinnen und Bürger werden gebeten den Termin zu beachten und fällige Beträge fristgerecht unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto Nr. 26 bei der Sparkasse Arnsberg-Sundern (BLZ 466 500 05) zu überweisen. Als Alternative bietet sich als einfache und bequeme Möglichkeit  auch das Lastschrifteinzugsverfahren an.
Beim Lastschriftverfahren übernimmt die Stadtkasse die Verantwortung für einen pünktlichen Zahlungseingang.  Entsprechende Vordrucke finden sich unter www.arnsberg.de/buerger/einzugsermaechtigung.pdf. und liegen auch in allen Arnsberger Stadtbüros aus. Fragen zum Lastschrifteinzug beantworten die Mitarbeiter der Stadtkasse unter den Rufnummern 02932/ 201-0. Sollte sich die Bankverbindung zwischenzeitlich geändert haben, so bitten die Mitarbeiter der Stadtkasse um entsprechende Informationen.
Ein Hinweis für die Kunden der Stadtwerke Arnsberg GmbH & Co KG:
Seit dem 01. Januar 2011 erheben die Stadtwerke die Entgelte für den Wasserverbrauch und Abwasserbeseitigungsgebühren selbstständig.  Entsprechende Überweisungen an die Stadtwerke Arnsberg GmbH & Co KG dürfen nicht auf das Konto der Stadtkasse sondern müssen auf das  Konto der Stadtwerke Arnsberg  Nr. 71 365 bei der Sparkasse Arnsberg-Sundern  (BLZ 466 500 05) erfolgen.

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