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an der Vogelstange

Es handelte sich natürlich um einen  Aprilscherz. Auch dieses Jahr können die Schützenfeste wie jedes Jahr gefeiert werden.

Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt hat der Bundestag gestern das sog. Gesetz gegen Terrorismus beschlossen, welches mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. In § 38 Abs. 4 heißt es dort: "Zum Schutz der Gesamtbevölkerung sind Menschenansammlungen zu verbieten, es sei denn, sie dienen der Ausübung von Grundrechten."
Schützenfeste sind nach der Gesetzesbegründung diese Menschenansammlung, die nicht zur Ausübung der Grundrechten dient. Im Gegensatz zu religösen Festen wie Karneval oder Demonstrationen, wie den 1. Mai, würde das Feiern von Schützenfesten nicht der Grundrechtsausübung dienen. Aus diesem Grund ist das Feiern von Schützenfesten mit sofortiger Wirkung verboten.
Erstaunlich einig waren sich sämtliche Parteien des Bundestages. Die CDU/CSU will durch das Schützenfestverbot vor allem die Bevölkerung vor Terroranschläge schützen, indem generell die Ansammlung von Menschenmengen vermieden werden sollten.
Der Schutz vor Terrorismus scheint bei den anderen Parteien nur ein vorgeschobenener Grund. Die FDP will mit dem Schützenfestverbot zusätzlich die Produktivität steigern. So heißt es in einer Presseerklärung: "Das Teilnehmen an Schützenfesten führt dazu, dass Arbeitnehmer am Tag nach des Schützenfestes nicht ihre volle Arbeitskraft in ihr Unternehmen einbringen können. Außerdem führt das häufig am Montag stattfindende "Vogelschießen" zu Störungen der umliegenden Betriebe und Dienstleistungsgewerbe"
Auch die SPD spricht sich für das Schützenfestverbot aus, da in den Rang des "Schützenkönigs" nur mit hohen Kosten verbunden ist und deshalb nicht von einem "Durchschnittsverdiener" erreicht werden kann. Außerdem würden Kinder und Jugendliche zum Konsum von Alkohol verführt.
Auf der Homepage der Grünen heißt es, dass Schützenfeste abgelehnt werden "[…] da durch die Uniformen des Schützenvereins, das Schießen und der "Blasmusik" der Millitarismus verherrlicht wird. Ferner dürfen in vielen Schützenvereine nur Männer schießen. Dieses widerspricht unserer Vorstellung von der Gleichheit von Mann und Frau."
Die Linke ist für ein Verbot des Schützenfestes, da durch die Begriffe "König" und "Königin", sowie "Hofstaat" die Monarchie verherrlicht wird.  

Ganz anderer Meinung sind die Schützenvereine in Neheim-Hüsten und Umgebung. Sie wollen das "Schützenfest" erhalten.
Aus diesem Grund soll es einen "Sternmarsch nach Berlin" geben. Schützen, Jäger, Musikvereine, Spielmannzüge und sonstige Teilnehmer und Freunde des Schützenfestes aus dem ganzen Sauerland fahren am nächsten Freitag, den 08.03.2010, zum Bundestag, um für die Erhaltung des Brauchtumsfestes zu kämpfen. "Wir lassen uns von der Politik doch nicht alles gefallen. Wir kämpfen für Schützen- und Jägerfest" sagt Michael Kamphaus, Schützenkönig von Neheim. Es ist sogar ein Sonderzug gechartert worden. Los geht es am 08.03.2010 vom Bahnhof in Neheim-Hüsten um 8.00 Uhr. Das Franz-Stock-Gymnasium stellt seinen Schülerinnen und Schülern frei, an der Demonstration ebenfalls teilzunehmen um lebendige Demokratie zu erleben. Interessierte können sich noch auf den Internetseiten der örtlichen Schützenvereine als Teilnehmer an dem "Sternmarsch" eintragen lassen. Der Sonderzug kostet 3,00 Euro pro Person. Noch sind Plätze frei. 

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